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Anerkennung durch den "Österreichischen Auslandsdienst"

Aktualisiert: 28. Okt. 2019

Seit längerem schon ist der Freiwilligendienst Offenes Herz in Österreich vom Österreichischen Sozialministerium als FSJ bestätigt.

Über den Österreichischen Auslandsdienst kann Offenes Herz, ab dem 01.01.2020, nun auch als Sozialdienst absolviert werden. Die vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (gemäß § 46 Abs. 5 FreiwG) anerkannte Trägerorganisation bringt uns verschiedene organisatorische Vorteile, sowie finanzielle Zuschüsse zu den Einsatzkosten.



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